Steinschlagreparatur
Bei bestehender Voll- oder Teilkasko übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten für eine Steinschlagreparatur komplett – also ohne Selbstbehalt und ohne Höhereinstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Wir übernehmen die komplette Schadenabwicklung für Sie.
Für den Fall, dass Sie keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, kann trotzdem eine Reparatur verhältnismäßig durchgeführt werden.
Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein auf Ihre Wünsche maßgeschneidertes Angebot!